Gewässerschadenhaftpflicht

Gewässerschadenhaftpflicht

Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser ungenießbar für den menschlichen Gebrauch machen. Heizöl-, Benzin- oder Dieseltanks stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Als Inhaber haften Sie für Gewässerschäden nach dem Wasserhaushaltsgesetz – und das auch ohne eigenes Verschulden. Im Schadenfall drohen erhebliche Schadensersatzansprüche aus Schäden an Gewässern sowie aus Rettungskosten (Maßnahmen, die einen drohenden Gewässerschaden abwenden sollen, z. B. Ausheben, Abfahren oder Ausbrennen von Erdreich). Eine Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden (auch als „Öltankversicherung“ bekannt) schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare und mittelbare Folgen von Veränderungen der

  • physikalischen,
  • chemischen oder
  • biologischen Beschaffenheit eines Gewässers oder des Grundwassers.

 

Der Schutz einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung umfasst Personen-, Sach- und bestimmte Vermögensschäden sowie die Übernahme von Rettungskosten und die Vorsorge bei Austausch von Anlagen.

 

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Unser Tipp:

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Wir empfehlen Ihnen aber dringend, diese abzuschließen, wenn Sie Eigentümer eines Hauses mit Heizöltank sind. Sickert Öl ins Erdreich und verunreinigt das Grundwasser, führt das unter Umständen zu sehr hohen Kosten bei der Schadensbeseitigung (Sondermüll).

Wissenswert:

Eine Privathaftpflichtversicherung greift nicht automatisch bei Schäden durch auslaufende Öltanks. Die Gewässerschadenhaftpflicht kann aber oft als Zusatzbaustein dazu genommen werden, wahlweise bei der Privathaftpflicht- oder der Wohngebäudeversicherung. Wir beraten Sie gerne.