Grundfähigkeitenversicherung
Der Verlust bestimmter körperlicher Fertigkeiten oder geistiger Fähigkeiten, die von zentraler Bedeutung sind für die Ausübung Ihres Berufs, kann zum Arbeitsplatzverlust führen oder das Zurückführen in die Arbeitswelt erschweren oder sogar verhindern. Eine Grundfähigkeitenversicherung bietet in diesem Fall mit einer lebenslangen monatlichen Rente einen zuverlässigen Schutz vor einem finanziellen Absturz.
Vor allem für Menschen, die beruflich größtenteils körperlich, handwerklich oder künstlerisch tätig sind, stellt eine Grundfähigkeitenversicherung die passende Vorsorge dar.
Was der der Verlust körperlicher und geistiger Fähigkeiten für Ihre Tätigkeit bedeuten kann, stellen wir Ihnen anhand der folgenden Beispiele und des möglichen Verlustes entsprechender Fähigkeiten kurz dar:
- Als Bäcker können Sie nach dem Verlust des Riech- oder Geschmacksvermögens ihren Beruf nicht mehr auszuüben.
- Unfallbedingt können Sie als Physiotherapeut Ihre Arme nur noch zu einem gewissen Grad belasten und sind körperlich nicht mehr dazu in der Lage, Patienten zu behandeln.
- Aus gesundheitlichen Gründen wird Ihnen untersagt, jemals wieder ein KFZ zu führen – als Kurierfahrer stehen Sie arbeitsplatzmäßig vor dem Aus.
- Nach einer Erkrankung, die eine starke Einschränkung der Feinmotorik in den Händen nach sich zieht, sind Sie nicht mehr in der Lage als Metallbauer tätig zu sein.
Der Grundschutz bei Beeinträchtigung bestimmter Grundfähigkeiten kann optional erweitert werden, z. B. um eine Leistung bei schwerer Depression, Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Pflegerente. Auch ein zusätzlicher finanzieller Schutz für spezielle Berufe ist möglich.
Wichtig:
Bei Vorerkrankungen und bestimmten Hobbys kann es Zuschläge zum Beitrag und/oder Ausschlüsse vom Versicherungsschutz geben. Im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Gesundheitsfragen aber reduziert.
Unser Tipp:
Im Vergleich zur BU-Absicherung sind die Leistungsauslöser an konkreten Fähigkeiten ausgerichtet, sodass insbesondere bei Berufen mit körperlicher Tätigkeit eine Grundfähigkeitenversicherung empfehlenswerter ist. In der Regel ist der Beitrag auch geringer als bei der BU-Absicherung. Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten im Vergleich.
Wissenswert:
Im Versicherungsvertrag für eine Grundfähigkeitenversicherung ist transparent geregelt, wann die Rente oder die Kapitalzahlung – sofern versichert – fällig wird. Entscheidend für die Leistung ist ausschließlich die Folge, sprich der Verlust der Grundfähigkeit, z. B. durch eine Erkrankung. Dabei ist unerheblich, ob dadurch auch die „Berufsfähigkeit“ generell eingeschränkt ist.